Förderanträge BAFA Einzelmaßnahen (TPB/TPN)


BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen - TPB

Wenn Sie bei der BAFA eine Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen beantragen möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine sogenannte Technische Projektbeschreibung (TPB).

Diese muss von einem zertifizierten Energieberater erstellt werden und bestätigt, dass Ihre geplanten Maßnahmen den strengen Anforderungen der BAFA entsprechen und förderfähig sind.

Die TPB enthält alle wichtigen Details, wie die Beschreibung der Maßnahmen sowie weitere technische Details, und wird vom Energieberater digital über ein BAFA-Formular erstellt. Dabei wird eine TPB-ID generiert, die Sie für Ihren Förderantrag zwingend benötigen.


BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen - TPN

Sobald die Maßnahmen vollständig umgesetzt wurden, ist zusätzlich ein von einem zertifizierten Energieberater erstellter Technischer Projektnachweis (TPN) erforderlich.

Mit diesem Dokument wird gegenüber der BAFA bestätigt, dass die geplanten Maßnahmen fachgerecht umgesetzt wurden. Auch hierfür wird ein entsprechendes BAFA-Online-Formular verwendet.


Fördermittel für die Erstellung von TPB und TPN

Fehler und Irrtümer sind möglich. Für tatsächlich Förderungen wird keine Haftung/Gewährleistung übernommen. Förderbedingungen können sich jederzeit ändern.

Bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen können Eigentümer von einem Zuschuss für eine Energieberatung (also auch für die Erstellung von TPB und TPN) profitieren.

Dieser Zuschuss wird direkt zusammen mit dem Antrag für die eigentliche Maßnahme bei der BAFA beantragt.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für BAFA-Einzelmaßnahmen:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser: Förderung bis 5.000€ pro Jahr, maximal 2.500€ Zuschuss (50 % der Kosten)
  • Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohnungen): Förderung bis 2.000€ pro Wohnung, maximal 20.000€ pro Jahr, Zuschuss von bis zu 10.000€

Weitere Informationen zu Fördermitteln finden Sie hier: Fördermittel


Umfang Förderanträge BAFA Einzelmaßnahen

  • Prüfung der Voraussetzungen für eine Förderfähigkeit anhand vorliegender Lieferungs- oder Leistungsverträge
  • Durchführung einer Prüfung, ob lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind
  • Optional: Erstellung eines Lüftungskonzepts, aus dem erforderliche Luftströme für einzelne Räume hervorgehen
  • Erstellung der TPB gemäß den BAFA-Vorgaben und Generierung einer TPB-ID als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln !Gültigkeit der TPB-ID: 2 Monate!
  • Erstellung der TPN gemäß den BAFA-Vorgaben nach vorheriger Überprüfung der fachgerechten Ausführung (ggf. vor Ort) und Generierung einer TPN-ID für die Einreichung des Verwendungsnachweises !Gültigkeit der TPN-ID: 2 Monate!

Für die Erstellung von TPB und TPN benötige ich von Ihnen folgende Informationen/Unterlagen:

  • Baujahr
  • Lageplan (sofern an der Adresse mehrere Gebäude vorhanden sind)
  • weitere Informationen zum Gebäude (Nutzung, Flächen, ...)
  • ggf. vorliegender iSFP
  • Liefer- und Leistungsverträge mit aufschiebender/ auflösender Bedingung
  • Detailfotos von baulichen Ausführungen während der Maßnahme

Für die richtlinienkonforme Dokumentation benötige ich Fotos von einzelnen Aspekten vom Innen- und Außenbereich Ihres Hauses.


Kontaktieren Sie mich bei Fragen zur Förderantrags-Begleitung gerne, Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen.